Anmeldung und Einberufung

was zu tun ist...

Die Anmeldung zum Berufsschulbesuch erfolgt spätestens zwei Wochen nach Lehrvertragsunterfertigung. Zuständig ist der Lehrbetrieb. Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) schickt gemeinsam mit dem Vertrag ein vorausgefülltes Formular "Anmeldung zum Berufsschulbesuch". Dieses muss firmenmäßig gezeichnet an uns gemailt oder gefaxt werden. Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit das Formular auch online auszufüllen und abzusenden - hier geht's zum Formular.

Die daraus resultierende Einberufung wird spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn an den Lehrbetrieb versandt. Die grundsätzliche Lehrgangseinteilung können Sie  nachschlagen, indem Sie am linken Seitenrand den betreffenden Lehrberuf wählen.

 

Um die Anmeldungsmodalitäten für die Lehrbetriebe so einfach und schnell wie möglich zu gestalten, bieten wir auf den folgenden Seiten alle grundlegenden Informationen für die Meldung von Lehrlingen zur Ausbildung an der Landesberufsschule St. Johann.

Hier einige allgemeingültige Basisinformationen:

  • Der Lehrberechtigte hat gemäß Berufsausbildungsgesetzes dem Lehrling zum Schulbesuch die erforderliche Zeit frei zu geben.
  • Sollte das Lehrverhältnis nicht mehr aufrecht sein, bitten wir Sie uns umgehend zu informieren.
  • Übergeben Sie Ihrem Lehrling das angeführte Informationsblatt.
  • Das Formular "Rückmeldung" vollständig ausgefüllt innerhalb von 8 Tagen retournieren.

 

 

Anmeldung und nähere Informationen zum Berufsschulheim St. Johann (Internat) finden Sie hier.